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Wissen, das hilft – verständliche Artikel zu Pflege, Betreuung und Finanzierung

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Persönlicher Berater

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24-Stunden-Betreuung

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Unser Berater für Sie

Professionelle Unterstützung

Seit vielen Jahren sammle ich wertvolle Erfahrungen im sozialen Bereich. Vor etwa fünf Jahren begann ich, Unternehmen in der Altenpflege zu unterstützen und zu beraten. Dabei fiel mir auf, dass die Nachfrage nach Rundum-Betreuungskräften stetig wächst – doch das Angebot ist oft unübersichtlich. Zudem gibt es Leistungen von Pflegeversicherungen und Sozialämtern, die korrekt beantragt werden müssen, was viele Fragen und Herausforderungen mit sich bringen kann. Doch keine Sorge – ich stehe Ihnen zur Seite, um Klarheit zu schaffen und Sie bestmöglich zu unterstützen.

Vincenzo Raimondo

Zertifikat „Grundlagen der häuslichen Pflege“

Tel.: +49 (0) 621 6505 40 46
E-Mail: info@betreuungfuersenioren.de

Bürozeiten: Montag – Freitag
08:30 – 11:30 Uhr und 14:30 – 16:30 Uhr

Finanzielle Leistungen

Zuschüsse und Hilfenzur Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung

Pflegegrad 2:  347 € / Monat
Pflegegrad 3:  599 € / Monat
Pflegegrad 4:  800 € / Monat
Pflegegrad 5:  990 € / Monat

Finanzielle Unterstützung durch den Staat
Der Staat kann sich an den Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung beteiligen. Diese „Hilfe zur Pflege“ wird von den Sozialämtern geleistet und ist nicht mit der üblichen Sozialhilfe zu verwechseln. Es gelten spezielle Regeln bezüglich Einkommen und Vermögen.

Antragstellung:
Stellen Sie einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ beim zuständigen Sozialamt.

Relevante Rechte:
1. Wunsch- und Wahlrecht (§ 9 Abs. 2 SGB XII):
Ihre Wünsche bezüglich der Gestaltung der Hilfe sollen berücksichtigt werden, sofern sie angemessen sind. Begründen Sie, warum die 24-Stunden-Betreuung Ihren Wünschen entspricht.
2. Vorranggrundsatz (§ 13 SGB XII):
Ambulante Leistungen (wie die 24-Stunden-Betreuung) haben Vorrang vor teil- oder vollstationären Leistungen, es sei denn, sie verursachen unverhältnismäßige Mehrkosten. Dies ist meist nicht der Fall, da die Betreuung zu Hause oft günstiger ist als ein Platz im Pflegeheim.
3. Mehrkostenvorbehalt (§ 9 Abs. 2 SGB XII):
Ihrem Wunsch muss nicht entsprochen werden, wenn er mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Dies trifft auf die 24-Stunden-Betreuung in der Regel nicht zu, da sie meist günstiger ist als stationäre Pflege.

Wichtige Neuerung in der Pflege ab 01.07.2025

1. Zusammenlegung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege:
Durch die Reform der Ampelkoalition wird der Zugang zu Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege vereinfacht.
2. Neues Entlastungsbudget:
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro. Dieses Budget kann flexibel für Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingesetzt werden.

Ziel: Vereinfachung und Flexibilisierung der Inanspruchnahme von Pflegeleistungen.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben, erhalten zusätzlich zum Pflegegeld jährlich 1.000 Euro Landespflegegeld vom Freistaat Bayern.

FAQs

Häufige Fragen

Viele Angehörige möchten wissen, was genau unter einer 24-Stunden-Betreuung zu verstehen ist. Dabei handelt es sich um eine Betreuungsform, bei der eine Pflegekraft im Haushalt der pflegebedürftigen Person lebt und rund um die Uhr Unterstützung im Alltag bietet – von der Grundpflege über hauswirtschaftliche Tätigkeiten bis hin zur sozialen Betreuung.

Zu den typischen Leistungen zählen Hilfe bei der Körperpflege, Unterstützung bei der Mobilität, Zubereitung von Mahlzeiten, Haushaltsführung, Begleitung zu Arztterminen und gegebenenfalls einfache medizinische Unterstützung (z.B. Tabletten stellen). Die genauen Aufgaben werden individuell abgesprochen.

Die Kosten variieren je nach Qualifikation, Sprachkenntnissen und Aufgabenumfang der Betreuungskraft. In Deutschland liegen sie meist zwischen 2.300 und 3.500 Euro pro Monat. Pflegebedürftige haben Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung, etwa Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, abhängig vom Pflegegrad.

Die Pflegekraft benötigt ein eigenes Zimmer und Zugang zu Bad und Küche. Üblicherweise bleibt eine Betreuungskraft 2–3 Monate am Stück und wird dann durch eine andere abgelöst. Eine langfristige Betreuung mit denselben Personen ist möglich, aber Wechsel sind üblich.

Die Beschäftigung muss legal erfolgen, etwa über eine Agentur oder durch direkte Anstellung. Es gelten arbeitsrechtliche Vorgaben, wie Arbeitszeiten, Pausen und Urlaubsanspruch. Seriöse Anbieter unterstützen bei der Organisation, Anmeldung und bei Fragen zur Legalität.

Angehörige fragen häufig nach Ausbildung, Erfahrung und Deutschkenntnissen der Betreuungskraft. Die Qualifikation variiert, viele Betreuungskräfte kommen aus Osteuropa und verfügen über entsprechende Schulungen. Die Sprachkenntnisse sollten zu den Bedürfnissen der betreuten Person passen.